Die elektronische Gesundheitskarte (eGK): Welche Vorteile kann sie dem Hausarzt bieten?

 

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wurde jahrelang verzögert, durch zum einen heftige Proteste aus der Ärzteschaft, die Datenschutzprobleme für Patienten wie für Ärzte fürchtete und zum anderen durch technische Probleme, die es in der Betreibergesellschaft zu lösen gab. Ab dem 4. Quartal 2011 werden nun die gesetzlichen Krankenversicherungen an 10 % ihrer Mitglieder die eGK ausgeben. Es werden also etwa 7 Millionen Versicherte mit neuen Gesundheitskarten ausgestattet. Um diese neuen Karten einlesen zu können und zum Zwecke der Abrechnung, werden derzeit sämtliche deutsche Arztpraxen und Krankenhäuser mit neuen Kartenlesegeräten ausgestattet. Diese Geräte können dann sowohl die derzeitigen Krankenversicherungskarten als auch die neue eGK lesen. Hausarztpraxen, die die neuen Geräte erwerben und installieren, bekommen die Kosten von der GKV erstattet, wenn sie bis zum 30.09.2011 einen entsprechenden Antrag bei der KVN gestellt haben.

 

 

Entgegen aller Befürchtungen und Proteste hat die eGK eindeutige Vorteile für die hausärztliche Praxis:

  • Die eGK enthält, wie schon lange gefordert, ein Lichtbild des Versicherten. Dies ist  ein entscheidender Schritt zur Vermeidung einer unberechtigten Verwendung der Karte.

 

  • Mit der eGK wird nach dem Einlesen in der Praxis sofort ein Abgleich der Versichertenstammdaten mit der entsprechenden Krankenkasse erfolgen können. Auf der eGK sind, wie schon heute auf der VK, die für die Abrechnung relevanten Stammdaten des Versicherten abgelegt. Diese unterliegen jedoch einem ständigen Wandel, z.B. bei einem Wohnortwechsel. Bisher mussten die Krankenkassen dem Versicherten eine neue VK zustellen, ohne dass sie die alte Karte eingezogen hätten. Dies geschieht derzeit etwa zehnmillionen mal pro Jahr! Mittels des Versichertenstammdatenmanagements via eGK wird es zukünftig möglich sein, diese Datenänderung sofort online von der Krankenkasse auf die Karte in der Praxis spielen zu lassen, ohne dass diese ausgetauscht werden müsste. Beim Einlesen der Karte in der Hausarztpraxis werden die neuen Daten entsprechend in das Praxisverwaltungssystem des Arztes übertragen. Dieser Vorgang dauert nur wenige Sekunden. Der entsprechende Hausarzt kann also sofort über die nötigen neuen Informationen verfügen, allerdings wird seine anfragende Adresse technisch unterdrückt, um eine Profilbildung der Patienten- Arztbesuche zu verunmöglichen.

 

  • Auf der eGK sollen zukünftig auch bestehende Vertragsverhältnisse (z.B. Hausarztverträge, Selektivverträge, DMP-Teilnahme) mit der Kasse abgebildet werden. Die Arztpraxis vermeidet hierdurch bürokratischen Aufwand, der Hausarzt, auch nach einem Arztwechsel, ist jeweils aktuell informiert über den Stand der Vertragsteilnahme seines Patienten.

 

  • Die Aktualisierung der eGK umfasst auch das Sperren von Karten, wenn diese als verloren oder gestohlen bei der Kasse gemeldet wurden. Hierdurch kann erstmals sofort eine unberechtigte Inanspruchnahme von Leistungen der GKV verhindert werden.

 

  • Die im Zuge der eGK-Ausgabe aufgebaute Telematikplattform bietet eine Vielzahl weiterer, auch potentieller medizinischer Anwendungen, für den Hausarzt: Neben dem Versichertenstammdatenmanagement werden in Kürze das Notfalldatenmanagement und eine gesicherte Arzt-zu-Arzt Kommunikation etabliert werden können. Beim so genannten NFDM (Notfalldatenmanagement) werden vom Arzt, i.d.R. vom konsultierten Hausarzt, auf Wunsch des Versicherten notfallrelevante Informationen (Diagnosen, Medikation, Unverträglichkeiten und Allergien...) auf die eGK übertragen. Diese Informationen können anschließend nur von einem Arzt gelesen werden, da man hierzu zusätzlich den elektronischen Arztausweis in das Kartenlesegerät stecken muss. Vermutlich wird das Überspielen von Notfalldaten auf die eGK erhebliche Zeit in Anspruch nehmen und einen längeren Informationsaustausch mit dem Patienten über dessen Wünsche bzgl. seiner Daten erfordern. Die jahrelange Forderung der Hausärzteschaft, dass Patientinnen und Patienten im Notfall relevante Daten (Medikation, Allergien) aktualisiert bei sich tragen, kann hiermit realisiert werden. Sinnvoller Weise sollten auch Hausärztinnen und Hausärzte diese Daten auf die Karte aufspielen. Allerdings muss eine der Forderungen bzgl. der Einführung dieser Maßnahmen sein, dass es für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der eGK eine vernünftige Refinanzierung von Kosten und Zeitaufwand für die Ärzteschaft gibt.

 

  • Schließlich wird die neu geschaffene Telematikinfrastruktur auch eine sichere verschlüsselte Versendung von Arztbriefen, Röntgenbildern und Befunden zur Verfügung stellen. Perspektivisch soll das Fax hierdurch ersetzt werden. Durch die Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird dem Hausarzt ein sicherer Internetzugang zur Verfügung gestellt, den er mit seinem elektronischen Arztausweis (der in Kürze flächendeckend auch in Niedersachsen zur Verfügung gestellt werden wird) und der eGK herstellen kann.

 

  • Weitere Anwendungen, die gerade für die Hausärzteschaft eine Arbeitserleichterung und eine verbesserte Kommunikation bedeuten werden, sind erkennbar, bzw. in Vorbereitung: Z.B. die sektorenübergreifende elektronische Fallakte und eine Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung.

 

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die eGK, der elektronische Arztausweis und die Telematikplattform, der Zukunft zum ersten Mal eine durchgehende, einheitliche und sichere Kommunikation mit und über sensiblen medizinischen Daten ermöglichen werden.

 

 

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