Hausarzt in Niedersachsen
HINI 1 / 2010
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Themen des HINI 1 2009
Onkologie
Hausärzte stellen ihre Leistung nicht dar
Im Rahmen der neuen bundesweiten Onkologie-Richtlinie sind eine Reihe von Regelungen über das Ziel hinausgeschossen. Insgesamt wurden aber die fachlichen Voraussetzungen so hoch angesetzt, dass sie praktisch für keinen Hausarzt mehr erbringbar sind, was die Festlegung von onkologischen Therapien, die Übernahme von verantwortlichen Funktionen und die Erreichbarkeit bei Problemen betrifft.
Insofern konnten unsere Proteste gegen die neuen Regelungen nicht sehr erfolgreich sein. Wir werden aber zusammen mit der KVN weiter bei den Kassen insistieren, dass hausarztpraxisrelevante Regelungen gefunden und vereinbart werden können.
Im Zusammenhang mit vorbereitenden Sachargumenten fiel aber auch auf, dass unsere Argumente eine zu dünne Decke haben, weil an der bereits bestehenden Möglichkeit der Tumorverlaufsdokumentation mittels ONKeyLINE nur etwa 100 von ca. 5000 Hausärzten regelmäßig teilnehmen und das dortige Honorar nicht in Anspruch nehmen. DAS! kann nicht sein, dass nur in 100 Hausarztpraxen onkologische Patienten in akuter Behandlung oder Nachkontrolle sind. Und die Verlaufsdokumentation beinhaltet ja auch z.B. das Basaliom, was viel mehr Hausärzte begleiten (könnten), weil viel mehr Hausärzte am Hautkrebsscreening teilnehmen.
Ihr Hausärzteverband wird deshalb in den Informationsveranstaltungen verstärkt darauf eingehen. Wir müssen unsere wahre Leistung auch darstellen und verdientes Honorar in Anspruch nehmen!
Jarmatz
Gewerbeärztlicher Dienst kommt in Praxen
Unter Federführung des Gewerbeärztlichen Dienstes werden staatliche Gewerbeaufsichtsämter auch in 2010 Überprüfung von Arztpraxen fortführen.
Schwerpunkte der Prüfung sind die Vermeidung von Infektionsübertragung mit spitzen und scharfen Gegenständen und die Gewährleistung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Ca. 200 Praxen in Niedersachsen werden 2010 überprüft. Der Praxis wird spätestens 3 Wochen vorher die Überprüfung mitgeteilt.
Wenn Sie "ausgewählt" sind, können Mitglieder gerne bei uns anrufen. Wir geben Ihnen dann weitere Informationen und Hinweise, damit Sie keine Probleme im Rahmen der Überprüfung bekommen.
Jarmatz
Stabwechsel in der Landesgeschäftsstelle
Nach vielen Jahren hervorragender Arbeit geht die Leiterin der Landesgeschäftsstelle, Frau Reinhold, in den verdienten (Vor-)Ruhestand. Damit geht eine Ära zu Ende, in der sie wesentlich mit dazu beigetragen hat, den Hausärzteverband zu der Größe mit aufzubauen, die er heute hat. Ebenso war es ihr großer Verdienst, dass der Hausärzteverband landauf landab einen sehr guten Ruf genießt und kompetente Anlaufstelle für (fast) alle Fragen der Praxis ist.
Alle Vorstandsmitglieder des Hausärzteverbandes und sicherlich auch alle Mitglieder sprechen Frau Reinhold ihren großen Dank für die geleistete großartige Arbeit aus. Sie wird stets in sehr geschätzter Erinnerung bleiben.
Erfreulicherweise steht eine sehr kompetente Nachfolgerin mit Frau Riekhof zur Verfügung, die bereits seit einigen Jahren die Assistentin von Frau Reinhold war und insofern schon alle Bereiche der Geschäftsführung kennengelernt hat. Sicherlich wird sie die Führung im Sinne von Frau Reinhold fortsetzen.
Neu in der Landesgeschäftsstelle ist Frau Seifert, die nachfolgend die Assistentin von Frau Riekhof sein wird. Mit ihr konnten wir eine in der Bürokommunikation versierte Mitarbeiterin gewinnen, der ebenfalls die Sache der Hausärzte sehr am Herzen liegt.
Jarmatz
Betäubungsmittelgesetz und Altenheime
Wie wir auf Nachfrage erfahren haben, ist es für Kolleginnen und Kollegen, die Patienten in Alten- und Pflegeheimen mit Betäubungsmitteln behandeln, zwingend vorgeschrieben, dass einmal im Moment der Bestand der Betäubungsmittel kontrolliert und das Ergebnis/die Prüfung bestätigt wird. Am besten direkt im BTM-Buch der Einrichtung mit Datum und Unterschrift direkt unter der letzten Eintragung.
Diese Überprüfung ist nicht delegierbar! Auch die Übertragung der Überprüfungserinnerung auf MitarbeiterInnen der Einrichtung schützt nicht vor den Konsequenzen beim Versäumnis. Ein Versäumnis, insbesondere noch in Kombination mit Differenzen im Bestand, führt in der Regel unausweichlich zu rechtlichen Konsequenzen seitens der Aufsichtsbehörde. Also am besten alle 4 Wochen im Hausbesuchsbuch vormerken, oder sonstige Recall-Funktionen der Praxis nutzen.
Jarmatz
Bezirkskammervorsitzende gewählt
Aurich – Dr. med. Jörg Weißmann
Göttingen – Dr. med. Stephan Bartels
Hannover – Dr. med. Cornelia Goesmann
Hildesheim – Dr. med. Werner Claßen
Lüneburg – Dr. med. Johannes Herzog
Oldenburg- Wolfgang Grashorn
Osnabrück- Dr. med. Gisbert Voigt
Stade- Dr. med. Volker von der Damerau-
Dambrowski
Verden- Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Kossow
Wilhelmshaven- Jens Wagenknecht
Wir gratulieren sehr herzlich und wünschen für die Amtszeit viel Erfolg und alles Gute!
WAHLEN - WAHLEN - WAHLEN
In diesem Jahr finden viele Wahlen statt:
Ärztekammer:
Bezirksvorstände und Delegierte in die Kammerversammlung in Hannover. Wahltermine sind:
20.04.-03.05.2010 Wahl der Vorstandsmitglieder.
30.11.-13.12.2010 Wahl zur Kammerversammlung.
KVN :
09.06.-15.06.2010: Wahlen zu Bezirksausschüssen
16.09.-27.09.2010: Wahlen zur Vertreterversammlung
Hausärzteverband: Wahlen in den Bezirksvorständen und Wahlen der Delegierten zur Landesdelegiertenversammlung finden bis Ende Oktober 2010 statt.
Bitte achten Sie auf unsere aktuellen Faxaussendungen zu den jeweiligen Wahlterminen. Falls Sie selbst Interesse haben zu kandidieren, nehmen Sie bitte mit den Bezirksvorsitzenden des Hausärzteverbandes Kontakt auf. Wir freuen uns über jede Unterstützung!
Hausarztvertrag mit Signal-Iduna/IKK
Fast zeitgleich mit den Unterlagen zum Hausarztvertrag mit der AOK Niedersachsen haben Sie auch Informationsmaterial zum Hausarztvertrag mit der Signal-Iduna/IKK erhalten. Dieser Vertrag wurde vom Hausärztebundesverband in Köln verhandelt und abgeschlossen und gilt (fast) in ganz Deutschland.
Dieser Vertrag unterscheidet sich doch deutlich von unserem Vertrag mit der AOK. Wenn Sie deshalb Fragen zu den Ihnen aus Köln zugesandten Unterlagen haben, rufen oder mailen oder faxen Sie bitte Ihre Bezirksvorsitzenden oder die Landes-geschäftsstelle in Hannover, Tel: 0511-3802430/1;
E-Mail:Hausaerzteverband.Nds@t-online.de; Fax:.0511-3180772) oder den Landesvorsitzenden
Dr. Heinz Jarmatz Tel: 04137-7177, am besten zwischen 11 und 12 Uhr, an.
Jarmatz
Hausärzteverband
bei der Weiterbildungsförderung erfolgreich
Ab 1. April 2010 gelten die neuen Richtlinien für die Förderung in der Weiterbildung Allgemeinmedizin, die der Hausärzteverband durch permanentes Agieren anstoßen bzw. erreichen konnte.
1. Der Förderbetrag wurde von den Krankenkassen und
der KV deutlich erhöht - auf praktisch ein Krankenhausassistentengehalt.
2. Die bisherige Bedingung, dass eine geförderte Weiterbildungsstelle auch zu einer Niederlassung in Niedersachsen führen musste, ist entfallen.
3. Die Zahl der geförderten WB-Stellen ist nicht mehr begrenzt. Jeder, der beantragt und die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die Förderung.
Erste Not im Notdienst gelindert
Durch nachhaltiges Engagieren in der Selbstverwaltung ist es den Mitgliedern des Hausärzteverbandes gelungen, eine erste Verbesserung der Bereitschaftsdiensthonorare zu erreichen. Dies insbesondere für die Tage, an denen infolge geringer Inanspruchnahme nur ein nicht akzeptabel niedriges Honorar erzielt wurde, aber trotzdem die Bereitschaftszeiten abgeleistet werden mussten/müssen.
Die KVN-Verwaltung rechnet zukünftig in allen Bereitschaftsdienstringen die Stundenzahl und das erzielte Honorar aus. Sollte es im Stundenmittel unter 50 Euro liegen, wird aus dem Sicherstellungsfond der KVN die Differenz zusätzlich honoriert.
Diese Regelung gilt erst einmal 1 Jahr. Dann wird überprüft, ob es sinnvoll ist, oder ob sich aus der landesweiten Entwicklung des Bereitschaftsdienstes andere Berechnungs-/Honorierungsmöglichkeiten anbieten .
Jarmatz
Kurzinformation Neuigkeiten
1.) Ab 1.4.2009 gelten die neue Ultraschallrichtlinien seitens der KBV, so dass in den Veranstaltungen/Stammtischen darüber gesprochen werden sollte.
Nähere Inforamtionen gibt es bei der KVN und auf der Internetseite der KBV.
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2.) Schwerpunktaktion der Niedersächsichen Gewerbeaufsicht in Arztpraxen in 2009 (s.Schreiben vom Sozialministerium Nds. vom 23.3.2009)
Es geht um Infektionsvermeidung durch Stichverletzungen
Praxen, die aufgesucht/geprüft wurden, möchten bitte an den Verband Meldung über Art, Umfang und Ablauf der Prüfung machen, damit wir schnell evtl in einer Faxaktion die Hausärzte gezielt vorbereiten können.
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3.) Neufassung der Arzneimittelrichtlinie zum 1.4.2009
mit zum Teil schon erheblichen Änderungen, die eine große Regressgefahr beinhalten, wenn der Hausarzt dies nicht beachtet. Einzusehen ist die gesamte neue AMR unter www.arzneimittelinfoservice.de.

