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KVN aktuell
Erste Not im Notdienst gelindert
Durch nachhaltiges Engagieren in der Selbstverwaltung ist es den Mitgliedern des Hausärzteverbandes gelungen, eine erste Verbesserung der Bereitschaftsdiensthonorare zu erreichen. Dies insbesondere für die Tage, an denen infolge geringer Inanspruchnahme nur ein nicht akzeptabel niedriges Honorar erzielt wurde, aber trotzdem die Bereitschaftszeiten abgeleistet werden mussten/müssen.
Die KVN-Verwaltung rechnet zukünftig in allen Bereitschaftsdienstringen die Stundenzahl und das erzielte Honorar aus. Sollte es im Stundenmittel unter 50 Euro liegen, wird aus dem Sicherstellungsfond der KVN die Differenz zusätzlich honoriert.
Diese Regelung gilt erst einmal 1 Jahr. Dann wird überprüft, ob es sinnvoll ist, oder ob sich aus der landesweiten Entwicklung des Bereitschaftsdienstes andere Berechnungs-/Honorierungsmöglichkeiten anbieten .
Jarmatz
Notfalldienstordnung
Die Vertreterversammlung (VV) der KV Niedersachsen hat am 17. Februar 2007 mit großer Mehrheit die Neufassung der Notfalldienstordnung beschlossen. Veranlasst wurde sie durch die sehr unterschiedliche Belastung der Ärztinnen und Ärzte in den zurzeit 339 niedersächsischen Notdienstringen. So versorgen zwischen einem und 633 Ärzten je Ring im Notdienst zwischen 2200 und 556 000 Einwohner pro Versorgungsgebiet. Der enorme Unterschied in Belastung und Honorierung ist offensichtlich.
Kernpunkte
- Die Notdienstbereiche in Niedersachsen werden vergrößert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ärztinnen und Ärzte, die Dienst haben, in angemessener Zeit für die Patienten erreichbar sind. Für jeden Notdienstbereich sind je nach Anforderung ausreichend Ärztinnen und Ärzte pro Notdienst einzuteilen.
- In jedem Notdienstbereich ist möglichst eine zentrale Notfallpraxis einzurichten, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Eine Anbindung der zentralen Notfallpraxis an ein Krankenhaus ist anzustreben.
- Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Teilnahme am Notfalldienst ist nur aus schwerwiegenden Gründen möglich.
Ziele
- weniger Dienste für den Einzelnen
- ausreichende Honorierung des Notfalldienstes
- damit bessere Perspektiven für die Nachwuchsgewinnung, und die Praxisabgabe
- Liberalisierung der Vertretungsregelung.
Die neue Notfalldienstordnung tritt zum 1. April 2007 in Kraft und muss bis zum Ende der 15. Wahlperiode (2010) flächendeckend umgesetzt werden. Bis zur Neuorganisation des Notfalldienstes im jeweiligen Notfalldienstbereich gelten die Regelungen zur Organisation des Notfalldienstes der bis zum 31. März 2007 geltenden Notfalldienstordnungen.

