PALLIATIVMEDZIN

in der Region HANNOVER

In der Region Hannover vertritt das Hausärztliche Netzwerk Hannover für allgemeine und spezialisierte Palliativmedizin die Interessen der Hausärzte im Rahmen der Palliativmedizin.

 

 

  Betäubungsmittelgesetz und Altenheime

   Wie wir auf Nachfrage erfahren haben, ist es für Kolleginnen und Kollegen, die Patienten in Alten- und Pflegeheimen mit Betäubungsmitteln behandeln, zwingend vorgeschrieben, dass einmal im Moment der Bestand der Betäubungsmittel kontrolliert und das Ergebnis/die Prüfung bestätigt wird. Am besten direkt im BTM-Buch der Einrichtung mit Datum und Unterschrift direkt unter der letzten Eintragung.
 Diese Überprüfung ist nicht  delegierbar! Auch die Übertragung der Überprüfungserinnerung auf MitarbeiterInnen der Einrichtung schützt nicht vor den Konsequenzen beim Versäumnis.  Ein Versäumnis, insbesondere noch in Kombination mit Differenzen im Bestand,  führt in der Regel unausweichlich zu rechtlichen Konsequenzen seitens der Aufsichtsbehörde.   Also am besten alle 4 Wochen im Hausbesuchsbuch vormerken, oder sonstige Recall-Funktionen der Praxis nutzen.                                                               

                                                                              

                                                                                                            Jarmatz    


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