Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können in Deutschland und Niedersachsen auf eine hochwertige medizinische Versorgung zurückgreifen. Die Behandlung in Hausarztpraxen erfolgt dabei nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, so die KBV. Außerdem hat die BÄK ein Registrierungsportal für Hilfseinsätze in der Ukraine eingerichtet.
Um ankommende Geflüchtete aus der Ukraine medizinisch bestmöglich zu versorgen, stellen die zuständigen Ämter der Kommunen Behandlungsscheine aus. Liegt ein akuter Notfall vor, können Arztpraxen die Behandlung selbstverständlich auch ohne Behandlungsschein durchführen. Wichtig ist, dass der Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung gemeldet ist.
Über das Asylbewerberleistungsgesetz können akute Erkrankungen und Schmerzen durch Hausärztinnen und Hausärzte behandelt sowie abgerechnet werden. Dazu zählt auch das Verschreiben von Arznei- oder Verbandmitteln sowie die Versorgung von Schwangeren. Des Weiteren haben Geflüchtete einen Anspruch auf Schutzimpfungen z. B. gegen Corona sowie Vorsorgeuntersuchungen.
Eingereicht werden die Behandlungsscheine zusammen mit der Abrechnung bei der KVN. Arzneimittel werden auf dem normalen Rezept (Muster 16) verordnet. Auch für anderen Leistungen verwenden Hausärztinnen und Hausärzte die üblichen Formulare.
Laut KBV strebe das BMG zudem an, dass die Menschen aus der Ukraine in naher Zukunft bundesweit einen regulären Leistungsanspruch analog der GKV-Leistungen erhalten.
Hier finden Sie weitere Informationen der KBV.
Direkte Hilfe vor Ort
Für die akute Nothilfe vor Ort in der Ukraine hat die BÄK zudem ein Registrierungsportal eingerichtet. Hier können sich ab sofort interessierte Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland für Hilfseinsätze eintragen. Diese werden dann in Absprache mit dem Auswärtigen Amt sowie dem Zentrum für internationale Friedenseinsätze darüber informiert, sobald Einsätze in der Ukraine oder in benachbarten Regionen möglich sind.
Das Portal finden Sie hier: baek.de/aerztehelfen