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Ärztliche Berufsverbände sehen Verhältnis zwischen Ärzten und Apothekern getrübt

 |  Presseerklärungen
(Bild von congerdesign auf Pixabay)

Die ärztlichen Berufsverbände in Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben die neuen sogenannten pharmazeutischen Dienstleistungen in Apotheken auf das Schärfste kritisiert. Die Beratung in der Apotheke kann die ärztliche Diagnose und Therapieempfehlung nicht ersetzen.

Besonders kritisch setzten sich die Verbandsvertreter mit den öffentlichen Äußerungen von Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), auseinander. Sie hatte die Ärztinnen und Ärzte dazu aufgerufen, „weniger zu neiden und mehr mit den Apotheken zu kooperieren“.

„Die Kooperation zwischen Ärzten und Apotheken vor Ort ist gut. Dieses Verhältnis wird nun getrübt. Es geht nicht um eine Neiddebatte, sondern um Patientensicherheit. Apotheker sind Pharmazeuten und keine Pharmakologen“ hieß es auf der jüngsten Sitzung der Verbände mit der KVN. Die Dienstleistungen in den Apotheken würden ohne echten Mehrwert für die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten bleiben und eher zu Diskussionen in den Praxen und Compliancestörungen führen”, warnten die Berufsverbände.

Die Apotheken können ab sofort fünf pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Rechtliche Grundlage der pharmazeutischen Dienstleistungen ist das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG).

Die Kritikpunkte der ärztlichen Berufsverbände:

  • Pharmazeutische Fragestellungen müssen in ein therapeutisches Gesamtbild eingeordnet werden, um so die richtigen medizinischen Schlüsse zu ziehen. Apotheken können künftig Organtransplantierte, Asthmatiker, Menschen mit hohem Blutdruck sowie bestimmte Tumorpatienten beraten. Dies kann nur vor dem Hintergrund eventuell bestehender Erkrankungen, aktueller Beschwerden und erhobener Untersuchungsbefunde in ein therapeutisches Gesamtbild eingeordnet werden. Dies ist und bleibt ärztliche Aufgabe.
  • Die mit dem Gesetz geschaffenen Möglichkeiten für pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke führen zur unnötigen Doppelhonorierung von Leistungen und dadurch zu Nachteilen für das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem.
  • Arzneimittelberatungen und weitere ärztliche Aufgaben von Apothekern und pharmazeutischem Fachpersonal tangieren urärztliche Aufgaben. Das Gesetz beschert den Ärztinnen und Ärzten einen weiteren Angriff auf ihre Profession. Und den daraus abgeleiteten Versorgungsauftrag.

Hier geht es zur gemeinsamen Pressemeldung.