Eine Weiterbildung zum Arzt bzw. zur Ärztin für Allgemeinmedizin wird in Niedersachsen von der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachen (ÄKN) geregelt. Die Weiterbildungszeit beträgt insgesamt 5 Jahre, aufgeteilt auf:
3 Jahre
Stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin
(Bis zu 18 Monate im ambulanten Bereich anrechenbar)
2 Jahre
Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung
(Bis zu 6 Monate in Chirurgie anrechenbar)
80 Stunden
Kurs zur Psychosomatischen Grundversorgung
Erfolgreich abgeschlossen wird die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Allgemeinmedizin durch eine mündliche Prüfung vor der Ärztekammer Niedersachsen.
Wird die Weiterbildung bezahlt?
Ja! Dabei erfolgt die Bezahlung in der Regel im Krankenhaus nach gültigem Tarifvertrag. In Praxen wird meist analog zu den einschlägigen Tarifverträgen die Vergütung frei verhandelt. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die jeweils eine angemessene Vergütung voraussetzen. Die Vergütung ist den Förderstellen in der Regel nachzuweisen.
Um die Qualität der Weiterbildung sicherzustellen sowie eine angemessene Bezahlung zu gewährleisten, hat der Deutsche Hausärzteverband den Kodex Ambulante Weiterbildung ins Leben gerufen. Darin verpflichten sich weiterbildende Hausärztinnen und Hausärzte freiwillig, Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung eine sichere wirtschaftliche Grundlage und eine strukturierte Weiterbildung zu bieten.
Weitere Informationen
Die Weiterbildungsbestimmungen werden von der Ärztekammer Niedersachsen reguliert.
Deutscher Hausärzteverband - Landesverband Niedersachsen e. V.
Berliner Allee 46 30175 Hannover
Telefon 0511 - 22 87 78 0 Fax 0511 - 22 87 78 77 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mitglied im Deutschen Hausärzteverband
Mit etwa 30.000 Mitgliedern ist der Deutsche Hausärzteverband e.V. der größte Berufsverband niedergelassener Ärzte in Deutschland und Europa.