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Bisherige Regelung für Konnektortausch-Pauschale endet

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(Foto von awesomecontent auf Freepik)

Zum 30. Juni 2023 läuft der Vergütungsanspruch für den Konnektortausch in Höhe von 2.300 Euro aus. Aktuell wird dieser noch sechs Monate vor Ablauf des Konnektor-Zertifikates durch die KVen gewährt. Eine Anschlussfinanzierung auf monatlicher Basis ist vorgesehen. Bisher existiert jedoch noch keine verbindliche Folgeregelung.

Ausgelöst wird die Pauschale automatisch über die Quartalsabrechnung: In dieser wird standardmäßig die aktuelle Version des Konnektors und das Ablaufdatum des Zertifikats an die KVN übermittelt. Liegt das Ablaufdatum des Konnektor-Zertifikats in der zweiten Jahreshälfte 2023, zahlt die KVN das Zusatzhonorar mit der Restzahlung für das zweite Quartal aus – voraussichtlich um den 13. Oktober 2023. Da es in der Vergangenheit Übermittlungsfehler der obigen Daten gab, sollten Praxen dennoch genau prüfen, wann ihre Konnektoren auslaufen und ob die Pauschale korrekt ausgezahlt wurde.

Hausärztinnen und Hausärzte, die den Tausch des Konnektors noch nicht durchgeführt haben, sollten rechtzeitig überprüfen, ob die eigenen Zertifikate in Kürze ablaufen, um einen reibungslosen Weiterbetrieb der TI zu gewährleisten. Eine rechtzeitige Aktualisierung der Konnektoren ist essentiell, da nach Ablauf der Laufzeit keine Verbindung zur TI mehr möglich ist. Wichtige Funktionen, wie das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarten oder das Ausstellen von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, wären dann nicht mehr möglich.

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Konnektoren-Aktualisierung empfiehlt die KBV, sich an den IT-Dienstleister oder Praxissoftwarehersteller zu wenden.