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Auch Zertifikate in Lesegeräten laufen ab!

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(Pressefoto von medisign)

Was bisher an vielen Stellen noch kaum Beachtung fand: Neben den Konnektoren laufen nach und nach auch Zertifikate ab, die beispielsweise in Kartenlesegeräten verbaut sind. Es handelt sich hier um die „Gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte KT“ (gSMC-KT) in E-Health-Kartenterminals selbst sowie die „Security Module Card Typ B“ (SMC-B), die als Praxisausweis zur Anwendung kommt. Auch sie sollten dringend im Hinblick auf die Ablaufdaten geprüft werden. Dies ist unter anderem über die Administrationsoberfläche des Konnektors möglich.

Die gSMC-KT dient dazu, das Terminal sowie den Zugriff darauf zu autorisieren. Auch sie enthält ein Zertifikat, dessen Gültigkeit nach fünf Jahren ausläuft. Im Unterschied zum Konnektor ist die Sicherheitsmodulkarte gSMC-KT im Kartenterminal nicht fest verbaut, sondern kann ähnlich einer SIM-Karte im Mobiltelefon einfach selbst getauscht werden. Es muss daher nicht das komplette Gerät gewechselt werden.

Läuft das Zertifikat auf der Karte ohne entsprechenden Austausch ab, fällt das betroffene Lesegerät aus. Wichtig: SMC-KT Karten werden vorproduziert und daher kann es vorkommen, dass die Karte mit einer restlichen Zertifikat-Laufzeit von unter fünf Jahren in der Praxis ankommt! Eine neue gSMC-KT erhalten Praxen über ihren IT-Anbieter und sollten rechtzeitig mehrere Wochen vor dem Ablauf der Karte bestellt werden.

Die SMC-B Karten, auch als Praxisausweise bekannt, sind auf Basis der eigenen BSNR programmiert und ermöglichen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Diese Karten haben ebenfalls eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. In der Regel laufen sie unabhängig und damit zeitlich verzögert zum Konnektor ab. Auch bei dieser Kartenart beginnt die Laufzeit mit der Produktion. Dies kann gut und gern mal zu einer Diskrepanz von drei bis sechs Monaten zum Auslauf des Konnektors führen. Es sei denn, die Karte wurde aufgrund von geänderten Praxisstrukturen oder einem anderen Grund ausgetauscht.

Es gibt oft mehrere SMC-B Karten in einer Praxis, und auch die aktuellen mobilen Lesegeräte enthalten meist eine SMC-B Karte (oder den eHBA), die jeweils nach fünf Jahren ablaufen. Das Ablaufdatum ist entweder im Menü des Lesegeräts oder auf der Karte selbst vermerkt. In der Regel informieren die Kartenanbieter ihre Kunden mit hinreichend Vorlaufzeit. Bitte überprüfen Sie dennoch regelmäßig die Gültigkeit Ihrer SMC-B Karten, um mögliche Unterbrechungen im Betrieb zu vermeiden! Beachten Sie bitte auch, die Karten als Folgekarte zu beantragen, da es sonst beim Austausch zu Problemen mit dem KIM-Dienst kommen kann. Dies passiert in der Regel anhand der BSNR automatisch – dennoch man sollte hier ebenfalls ein Auge darauf haben.

Ist eine SMC-B Karte erstmal abgelaufen, ist der Zugang zur TI nicht mehr möglich, was zu Problemen bei den Diensten wie Karteeinlesen, eAU, KIM und eRezept führt. Aufgrund von aktuellen Produktionsengpässen kann dies manchmal bis zu einem Monat dauern, bis die neue Karte in der Praxis eintrifft. Denken Sie auch daran, dass bei einer (Neu-) Bestellung ein POSTIDENT-Verfahren oder eine Online-Ausweisfunktion nötig sind, um sich auszuweisen.

Normalerweise können Sie im Konnektor alle Zertifikatabläufe auf einen Blick auslesen, außer bei den mobilen Lesegeräten. Je nach verwendetem Konnektor gibt es verschiedene Anleitungen für die Überprüfung und den Austausch der Karten: