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Cannabis-Verordnung bleibt hausärztlicher Kompetenzbereich

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Eine kontroverse Debatte über eine mögliche massive Einschränkung der Verschreibung von medizinischem Cannabis fand im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) statt. Gegen die insbesondere von den Krankenkassen angedachten Beschränkungspläne gab es lauten Widerspruch aus der Hausärzteschaft. Mit Erfolg: Das Gremium entschied nun, dass die hausärztliche Versorgung weiterhin Medizinalcannabis verschreiben darf.

Es gibt jedoch eine kleine Änderung: Fertigarzneimittel mit synthetischem THC werden gegenüber getrockneten Blüten oder Extrakten bevorzugt. Hausärztinnen und Hausärzte müssen Fall für Fall prüfen, ob Fertigarzneimittel geeignet sind. Nur wenn dies nicht der Fall ist, dürfen sie auf Blüten oder Extrakte zurückgreifen. Dies muss gegenüber der Krankenkasse begründet werden.

Ansonsten bleibt das Genehmigungsverfahren im Wesentlichen unverändert. Nur bei der Erstverordnung von Cannabis sowie einem grundlegenden Therapiewechsel ist eine Zustimmung der Kasse erforderlich. Bei Folgeverordnungen, Dosisanpassungen oder dem Wechsel zu anderen getrockneten Blüten oder anderen Extrakten keine neue Genehmigung eingeholt werden. Grundsätzlich kann diese auch in Zukunft nur in „begründeten Ausnahmefällen“ verweigert werden.

Nach einigem Protest aus der Hausärzteschaft sowie den Hausärzteverbänden verbleibt die Cannabis-Versordnung klar auch im hausärztlichen Kompetenzbereich. Hausärztinnen und Hausärzte müssen allerdings künftig sorgfältig prüfen, ob Fertigarzneimittel zu bevorzugen sind, bevor auf natürliche Produkte zurückgegriffen werden darf.