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Verbandsmitglied gewinnt Rechtsstreit zu Hausbesuchen

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Dr. Karl Aeffner aus Wietzen hat einen Rechtsstreit zu Honorarkürzungen bei Hausbesuchen gewonnen. Zuvor hatte die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen einige seiner Patientenbesuche in Pflegeheimen beanstandet. Der Allgemeinmediziner habe diese zu Unrecht als dringende Besuche abgerechnet, so der Vorwurf.

Der Hausarzt machte im Verfahren deutlich, dass seine Hausbesuche aufgrund mangelnder Zeit durch das Führen seiner Landarztpraxis grundsätzlich nur „auf Anforderung“ erfolgten. Konkret ging es um durchgeführte Besuche bei Altenheimbewohnerinnen und -bewohnern, die an unterschiedlichen Beschwerden litten. Darunter waren Lungenentzündungen, Tumor-Schmerzen und Sturzverletzungen.

„Durch das Prüfverfahren habe ich mich in meinen Rechten verletzt gesehen. Die Prüfung und das Einbehalten des Honorars empfinde ich als sinnfreie Willkürmaßnahme, gegen die ich mich nun rechtlich zur Wehr gesetzt habe“, schildert Dr. Aeffner sein Anliegen. Mit Erfolg: Das Sozialgericht in Hannover gab dem Hausarzt vergangenen Dezember im Rahmen der Verhandlung recht. Er erhält für die zurückliegenden sechs Quartale die Honorare rückwirkend erstattet.

„Das Urteil hat meine Rechtsauffassung bestätigt, dass dringende Besuche in Altenheimen allein schon wegen ihrer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht gekürzt werden dürfen. Den absurden Dokumentationsvorstellungen der KVN wurde hier eine Absage erteilt“, zeigt sich Dr. Aeffner im Anschluss an die Verhandlung zufrieden.